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Erklärt

Digitalen Nachlass regeln: ein einfacher Leitfaden für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Digitalen Nachlass regeln: Konten auflisten, Nachlasskontakte bei Google und Apple einrichten, Wünsche festhalten und wissen, was Erben in DE, AT und CH dürfen.

8 Min. LesezeitVon Das Sealkept-Team

In diesem Ratgeber
  1. 01Was alles zum digitalen Nachlass gehört
  2. 02Digitalen Nachlass regeln in fünf Schritten
  3. 03Was Erben rechtlich dürfen: Deutschland, Österreich, Schweiz
  4. 04Was die Nachlass-Werkzeuge der Plattformen leisten und wo sie aufhören
  5. 05Wo du den Plan aufbewahrst
  6. 06Leitfäden in dieser Reihe

Fotos in der Cloud, E-Mails, Online-Banking, Krypto, Streaming-Abos, die Domain für das Projekt, das du nie fertig gemacht hast. Ein großer Teil unseres Lebens spielt sich online ab, und fast nichts davon kommt mit einer Gebrauchsanweisung für den Ernstfall. Dein digitales Leben braucht einen Plan, genau wie Wohnung und Erspartes, und meist ist es genau der Teil, den Familien am schwersten entwirren können.

Die gute Nachricht: Eine solide erste Fassung schaffst du an einem Abend. Dieser Leitfaden erklärt, was alles zum digitalen Nachlass gehört, fünf praktische Schritte, was Erben in Deutschland, Österreich und der Schweiz rechtlich dürfen, und wo du den Plan aufbewahrst, damit er gefunden wird, wenn er gebraucht wird. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Was alles zum digitalen Nachlass gehört

Alles, was du online besitzt oder nutzt: E-Mail-Konten, Cloud-Fotos, soziale Netzwerke, Domains, Online-Banken und Neobroker, Krypto, Bonuspunkte, Abos und die Geräte, mit denen du dich anmeldest.

Es hilft, das in Gruppen zu sortieren, denn jede Gruppe braucht eine andere Art von Anweisung:

  • Schlüssel: Handy, Laptop, Passwort-Manager und die E-Mail-Adresse, an die alle Passwort-Resets gehen. Kommt deine Familie hier hinein, erreicht sie meist auch den Rest.
  • Geld: Online-Banken, Depot- und Trading-Apps, PayPal, Krypto-Wallets, Meilen und Bonuspunkte mit echtem Wert.
  • Erinnerungen: Fotobibliotheken in der Cloud, Videos, Sprachnachrichten, Blogs, geteilte Alben.
  • Identität: Profile in sozialen Netzwerken, eine eigene Website, Messenger wie WhatsApp oder Signal, in denen Freunde nach Neuigkeiten suchen werden.
  • Verpflichtungen: Streaming-Abos, Cloud-Speicher, Software-Lizenzen, Handyvertrag und alles andere, was weiter vom Konto abbucht.

Die Schlüssel zählen am meisten. Eine Liste mit vierzig Konten nützt wenig, wenn niemand das Handy entsperren kann, auf dem die Codes für die Zwei-Faktor-Anmeldung ankommen.

Digitalen Nachlass regeln in fünf Schritten

Eine solide erste Fassung schaffst du an einem Abend. Die Checkliste für den digitalen Nachlass führt dich durch dieselben Schritte und speichert deinen Fortschritt.

  1. Wichtige Konten auflisten

    Fang mit den Schlüsseln und dem Geld an, dann Erinnerungen und Identität. Notiere für jedes Konto den Dienst, die hinterlegte E-Mail-Adresse und grob, was dort liegt. Passwörter gehören nicht auf diese Liste; sie ist eine Landkarte, kein Tresor.

  2. Nachlass-Einstellungen aktivieren, etwa bei Google und Apple

    Der Kontoinaktivität-Manager von Google, der Nachlasskontakt von Apple und der Nachlasskontakt bei Facebook lassen dich vorab festlegen, wer Zugang bekommt oder was gelöscht wird. Unser Werkzeug Konten nach dem Tod zeigt, was die großen Dienste anbieten und wo du die Einstellung findest.

  3. Einen Passwort-Manager mit Notfallzugang nutzen

    Die meisten guten Passwort-Manager lassen dich einen Notfallkontakt benennen, der Zugang anfordern kann, mit einer Wartezeit, in der du widersprechen kannst. Das ist viel sicherer als Passwörter auf Papier, und es bleibt automatisch aktuell, wenn du ein Passwort änderst.

  4. Wünsche aufschreiben: löschen, in den Gedenkzustand versetzen oder weitergeben

    Halte für jedes wichtige Konto fest, was du willst. Shopping-Konten löschen. Das Facebook-Profil in den Gedenkzustand versetzen. Die Fotobibliothek herunterladen und mit deiner Schwester teilen. Die geschäftliche E-Mail-Adresse schließen, nachdem die Kundschaft informiert wurde. Konkrete Wünsche ersparen deiner Familie das Rätselraten.

  5. Eine Person benennen und ihr Bescheid sagen

    Oft ist das jemand aus der Familie, manchmal auch ein Testamentsvollstrecker. Manche wählen für die digitale Seite bewusst eine technikaffinere Person. Wer es auch ist: Sag ihr, dass sie die Aufgabe hat und wo der Plan liegt. Ideal ist eine Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich digitale Konten einschließt und über den Tod hinaus gilt.

Deine erste Fassung in einem Abend

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Was Erben rechtlich dürfen: Deutschland, Österreich, Schweiz

Ein eigenes Gesetz zum digitalen Nachlass gibt es in keinem der drei Länder. Es gelten die allgemeinen Regeln des Erbrechts, ergänzt durch die Nutzungsbedingungen der Anbieter. Die DSGVO hilft hier kaum weiter: Sie schützt lebende Menschen und überlässt den Umgang mit Daten Verstorbener den einzelnen Staaten. Schriftliche Anweisungen machen der Familie deshalb überall das Leben leichter. Die folgenden Punkte sind eine Orientierung; prüfe die Regeln vor Ort und lass dich im Zweifel beraten.

Deutschland

In Deutschland gilt die Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB): Mit dem Tod gehen dein Vermögen und deine Verträge als Ganzes auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat am 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass dazu auch ein Facebook-Konto gehört. Die Eltern eines verstorbenen Mädchens durften auf das Konto samt Nachrichten zugreifen, ähnlich wie Erben Briefe und Tagebücher erhalten. Weder Datenschutz noch Fernmeldegeheimnis standen dem entgegen.

In der Praxis heißt das noch nicht, dass alles schnell geht. Anbieter verlangen in der Regel eine Sterbeurkunde und einen Erbnachweis, also einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Das kann Wochen oder Monate dauern. Zwei Dinge helfen:

  1. Eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht), die digitale Konten ausdrücklich nennt. Damit kann deine Vertrauensperson oft schon handeln, bevor ein Erbschein vorliegt, etwa Abos kündigen oder Fotos sichern.
  2. Klare Wünsche. Willst du, dass bestimmte Nachrichten nicht gelesen werden, schreib das auf. Rechtlich erben deine Erben das Konto; ob sie hineinschauen, ist ihre Entscheidung, aber dein schriftlicher Wunsch wiegt für die meisten Familien schwer.

Passwörter gehören nicht ins Testament. Nach deinem Tod eröffnet das Nachlassgericht das Testament, und die Beteiligten erhalten eine Abschrift. Verweise im Testament lieber darauf, wo der digitale Plan liegt.

Österreich

Auch in Österreich gehören vererbliche Rechte und Verträge, darunter die meisten Online-Konten mit Vermögenswert, zur Verlassenschaft. Abgewickelt wird sie im Verlassenschaftsverfahren durch einen Notar als Gerichtskommissär, bis die Erben mit der Einantwortung offiziell eintreten. Ein Grundsatzurteil wie das deutsche zu Social-Media-Konten gibt es bislang nicht, und bei sehr persönlichen Inhalten ist die Lage weniger eindeutig. Umso wichtiger sind Nachlass-Einstellungen der Plattformen, ein Passwort-Manager mit Notfallzugang und eine schriftliche Liste deiner Wünsche. Frag deine Notarin, wie digitale Werte in deinem Fall behandelt werden.

Schweiz

In der Schweiz gehen Vermögen und vererbliche Verträge ebenfalls als Ganzes auf die Erben über (Art. 560 ZGB). Als Nachweis dient die Erbbescheinigung; wer möchte, kann im Testament einen Willensvollstrecker einsetzen, der auch den digitalen Teil übernimmt. Eine eigene Regelung für digitale Konten gibt es nicht, und für rein persönliche Daten wird teils diskutiert, ob sie überhaupt vererbt werden. Praktisch entscheiden deshalb oft die Anbieter. Halte deine Wünsche schriftlich fest und kläre Einzelheiten mit einer Fachperson im Erbrecht.

Was die Nachlass-Werkzeuge der Plattformen leisten und wo sie aufhören

Die Nachlass-Einstellungen der Plattformen solltest du heute noch einschalten. Sie sind kostenlos, dauern ein paar Minuten und ersparen deiner Familie oft den Weg über Erbschein und Support-Formulare.

  • Google Kontoinaktivität-Manager benachrichtigt nach einer von dir gewählten Inaktivitätsdauer bis zu zehn Personen und kann ausgewählte Google-Daten mit ihnen teilen oder das Konto löschen.
  • Apple Nachlasskontakt gibt den Menschen, die du benennst, einen Zugriffsschlüssel. Zusammen mit einer Sterbeurkunde können sie damit deine iCloud-Daten anfordern. Passwörter im Schlüsselbund und gekaufte Medien sind nicht enthalten.
  • Facebook-Nachlasskontakt kann ein Profil im Gedenkzustand betreuen, aber deine Nachrichten nicht lesen.

Keines dieser Werkzeuge reicht über die eigenen Mauern hinaus. Google teilt nur Google-Daten. Apple deckt nur Apple ab. Keines stellt deiner Tochter einen persönlichen Brief zu oder erklärt deiner Vertrauensperson, bei welcher Bank der Kredit für die Wohnung läuft. Für persönliche Briefe brauchst du etwas, das dafür gebaut ist, etwa einen Totmannschalter für Nachrichten, der Briefe versiegelt hält, bis du dich nicht mehr meldest. Und wenn du nicht weißt, wie du anfangen sollst: Unser Leitfaden zum Abschiedsbrief an die Familie hilft beim ersten Satz.

Wo du den Plan aufbewahrst

Jetzt privat, später auffindbar. Das schließt ein paar naheliegende Orte aus: Das Testament wird eröffnet und an Beteiligte verschickt, eine Notiz auf dem Handy ist gesperrt, solange das Handy gesperrt ist, und eine Schublade findet, wer zuerst die Wohnung ausräumt.

Gute Möglichkeiten sind ein verschlossener Umschlag bei deiner Vertrauensperson oder deiner Notarin, der Notfallzugang eines Passwort-Managers oder eine versiegelte Notiz in Sealkept, die nur freigegeben wird, wenn du dich nicht mehr meldest und deine Vertrauenspersonen und die Karenzzeit durchlaufen sind. Notizen sind im Ruhezustand verschlüsselt und werden nur nach deinen Regeln zugestellt; auf unserer Vertrauensseite erklären wir genau, wie das funktioniert. Wenn du einen Ort für den praktischen Plan und die Briefe dazu suchst, ist Sealkept genau dafür gemacht.

Wofür du dich auch entscheidest: Sag deiner Vertrauensperson, wo der Plan liegt.

Leitfäden in dieser Reihe

FAQ

Häufige Fragen

Ja, du kannst digitale Konten im Testament erwähnen und zum Beispiel eine Person bestimmen, die sich darum kümmert. Passwörter gehören aber nicht ins Testament: Nach deinem Tod wird es vom Nachlassgericht eröffnet, und die Beteiligten erhalten eine Abschrift. Zudem ändern sich Passwörter, das Testament nicht.

In Deutschland gilt die Gesamtrechtsnachfolge: Die Erben treten in deine Verträge ein, auch in die mit Online-Diensten. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass das auch für ein Facebook-Konto gilt. Praktisch verlangen Anbieter aber meist Sterbeurkunde und Erbnachweis. In Österreich und der Schweiz gibt es kein vergleichbares Grundsatzurteil; prüfe die Regeln vor Ort.

Das hängt vom Dienst ab. Manche gewähren Angehörigen mit Sterbeurkunde und Erbnachweis Zugang, andere verlangen mehr, und manche löschen inaktive Konten nach einiger Zeit. Wer jetzt Nachlasskontakte einrichtet, erspart der Familie das meiste davon.

Im Allgemeinen nicht. Die DSGVO schützt lebende Menschen und überlässt es den einzelnen Staaten, was nach dem Tod gilt. Deshalb unterscheiden sich die Regeln in Europa so stark, und deshalb sind schriftliche Anweisungen so wichtig.

Sie ist sehr hilfreich. Eine Vollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt und digitale Konten einschließt, kann deiner Vertrauensperson erlauben zu handeln, bevor ein Erbschein vorliegt. Ob und wie Banken und Plattformen sie akzeptieren, ist unterschiedlich; lass dich dazu notariell oder anwaltlich beraten.

Einmal im Jahr ist ein guter Rhythmus, dazu immer dann, wenn du ein neues Handy hast, ein Konto eröffnest oder schließt oder einen neuen Passwort-Manager oder Cloud-Dienst nutzt.

Nein. Die Rechtslage unterscheidet sich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. Für deine konkrete Situation wende dich an eine Notarin, einen Fachanwalt für Erbrecht oder eine Verbraucherzentrale.

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Ein paar Minuten heute Abend. Seelenfrieden für immer.

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